
Член Германской ассоциации адвокатов
В случаяe домашнего насилия или когда необходима правовая защита от насилия, зачастую требуется незамедлительное принятие мер. Поэтому запись на консультацию возможна в течение 48 часов.
Специализация и области юридической практики
Области права и профессиональная компетентность

Семейное право нередко затрагивает личные, имущественные и правовые вопросы, которые важно своевременно урегулировать. Я консультирую и представляю интересы доверителей по всем основным вопросам семейного права — от превентивного правового сопровождения и подготовки соглашений до раздельного проживания, развода, вопросов алиментов, раздела имущества, родительских прав и порядка общения с ребёнком, а также защиты от домашнего насилия. В центре моей работы — чёткая правовая оценка ситуации, индивидуальный подход и поиск эффективных решений, соответствующих интересам каждого доверителя.
Закон о защите от насилия предоставляет правовую защиту лицам, пострадавшим от домашнего насилия, угроз, преследования (сталкинга) и иных недопустимых форм домогательства. Семейный суд вправе вынести, в частности, запрет на контакты, запрет на приближение, а также принять иные меры защиты. Во многих случаях требуется незамедлительное обращение в суд, чтобы предотвратить дальнейшие противоправные действия и обеспечить эффективную защиту личной безопасности пострадавшего лица.
Mit der Trennung beginnen zahlreiche rechtliche Folgen. Häufig sind Fragen zur gemeinsamen Wohnung, zu Vermögen, Konten, Versicherungen und laufenden Verpflichtungen zu klären. Daneben können Ansprüche auf Trennungsunterhalt entstehen. Bestehen gemeinsame Kinder, müssen außerdem Regelungen zum Aufenthalt, Umgang und zur finanziellen Versorgung getroffen werden.
Neben familiengerichtlichen Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz vertrete ich Betroffene in geeigneten Fällen auch im Strafverfahren – insbesondere als Nebenklagevertretung oder Zeugenbeistand. So erhalten Mandant*innen eine rechtliche Begleitung aus einer Hand.
Auch nach einer Trennung bleibt die gemeinsame elterliche Sorge grundsätzlich bestehen. Können sich die Eltern über wesentliche Angelegenheiten oder den Umgang mit dem Kind nicht einigen, entscheidet gegebenenfalls das Familiengericht. Maßgeblich ist stets, welche Regelung dem Wohl des Kindes am besten entspricht und dauerhaft dient.
Mit der Trennung beginnen zahlreiche rechtliche Folgen. Häufig sind Fragen zur gemeinsamen Wohnung, zu Vermögen, Konten, Versicherungen und laufenden Verpflichtungen zu klären. Daneben können Ansprüche auf Trennungsunterhalt entstehen. Bestehen gemeinsame Kinder, müssen außerdem Regelungen zum Aufenthalt, Umgang und zur finanziellen Versorgung getroffen werden.
Mit der Trennung beginnen zahlreiche rechtliche Folgen. Häufig sind Fragen zur gemeinsamen Wohnung, zu Vermögen, Konten, Versicherungen und laufenden Verpflichtungen zu klären. Daneben können Ansprüche auf Trennungsunterhalt entstehen. Bestehen gemeinsame Kinder, müssen außerdem Regelungen zum Aufenthalt, Umgang und zur finanziellen Versorgung getroffen werden.
Nach einer Trennung kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen. Auch nach der Scheidung kommt unter bestimmten Voraussetzungen nachehelicher Unterhalt in Betracht. Ob und in welcher Höhe Unterhalt geschuldet wird, richtet sich insbesondere nach den Einkommens- und Lebensverhältnissen sowie den gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen des Einzelfalls.
Ein Ehevertrag ermöglicht individuelle Vereinbarungen zu den vermögensrechtlichen Folgen einer Ehe. Regelungen zum Güterstand, Unterhalt, Versorgungsausgleich oder Vermögen können bereits vor der Eheschließung oder während der Ehe getroffen werden. Ein wirksamer Ehevertrag bedarf grundsätzlich der notariellen Beurkundung und schafft frühzeitig Rechtssicherheit.
После раздельного проживания супругов или в случаях домашнего насилия нередко возникает вопрос, кто вправе продолжать пользоваться совместным жильём. При наличии предусмотренных законом оснований семейный суд может временно предоставить одному из супругов или иному уполномоченному лицу исключительное право пользования жилым помещением, запрещая другому лицу входить в него.
Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Ehegatt*innen die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen ihrer Trennung einvernehmlich regeln. Typische Inhalte sind Vereinbarungen zum Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, zur Vermögensaufteilung, zur Ehewohnung sowie zur Verteilung des Hausrats. Eine frühzeitige Einigung schafft Rechtssicherheit und kann gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden.
Leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, kann bei einer Scheidung ein Anspruch auf Zugewinnausgleich bestehen. Verglichen werden das Anfangsvermögen bei Eheschließung und das Endvermögen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags. Der Vermögenszuwachs wird anschließend gesetzlich ausgeglichen.
Nach einer Trennung kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen. Auch nach der Scheidung kommt unter bestimmten Voraussetzungen nachehelicher Unterhalt in Betracht. Ob und in welcher Höhe Unterhalt geschuldet wird, richtet sich insbesondere nach den Einkommens- und Lebensverhältnissen sowie den gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen des Einzelfalls.
Neben familiengerichtlichen Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz vertrete ich Betroffene in geeigneten Fällen auch im Strafverfahren – insbesondere als Nebenklagevertretung oder Zeugenbeistand. So erhalten Mandant*innen eine rechtliche Begleitung aus einer Hand.

Profil – Wer Sie vertritt.
Rechtsanwältin Eva Ioffe LL.M.
Nach meinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim und dem Referendariat am Landgericht Heidelberg mit Schwerpunkt im Familienrecht habe ich mich auf familienrechtliche Mandate spezialisiert. Praktische Erfahrungen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie meine Tätigkeit beim Jugendamt Heidelberg prägen meine anwaltliche Arbeit ebenso wie mein LL.M.-Studium. Ich verbinde juristische Präzision mit einem lösungsorientierten Blick auf die individuelle Situation meiner Mandant*innen. Beratungen sind auf Deutsch, Englisch und Russisch
möglich.
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Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
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Mitglied im Deutschen Anwaltverein
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Studium der Rechtswissenschaften, Universität Mannheim
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Mandatssprachen: Deutsch, Englisch, Russisch
Engagement
Familienrecht endet für mich nicht im Gerichtssaal. Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit leite ich ein bundesweites Inklusionsprojekt einer Wohlfahrtsorganisation für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Die tägliche Zusammenarbeit mit Familien, sozialen Einrichtungen und Fachkräften prägt meinen Blick auf familienrechtliche Konflikte und stärkt meinen Anspruch, rechtliche Lösungen stets auch mit Blick auf die persönliche Lebenssituation meiner Mandant*innen zu entwickeln.

1.
Termin vereinbaren
Vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Beratungstermin. Schildern Sie Ihr Anliegen kurz, damit ausreichend Zeit für die Besprechung Ihres Falles eingeplant werden kann.
3.
Persönliche Beratung
Im Erstgespräch besprechen wir Ihre rechtliche Situation, klären offene Fragen und erarbeiten gemeinsam die nächsten sinnvollen Schritte. Sie erhalten eine fundierte Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten und des weiteren Vorgehens.
Unterlagen vorbereiten
Bringen Sie – soweit vorhanden – die für Ihr Anliegen erforderlichen Unterlagen mit. Bei Scheidungsverfahren sind dies insbesondere die Eheurkunde sowie die Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder. Soll Verfahrenskostenhilfe beantragt werden, werden regelmäßig die Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, Kontoauszüge der letzten drei Monate, ein aktueller Jobcenter- oder BAföG-Bescheid sowie der Mietvertrag benötigt. Sollten einzelne Unterlagen noch fehlen, können diese selbstverständlich nachgereicht werden.
2.

Dialog und Beratung – Wie wir zusammenarbeiten
Schritt für Schritt zum Ergebnis.
Kanzlei
Rechtsanwältin Eva Ioffe, LL.M.
Anwältin für Familienrecht
E3 11-13, 68159 Mannheim
Erreichbarkeit
Termine
Vor Ort in Mannheim oder per Video — nach Vereinbarung
Der Weg zur Kanzlei
Wenn Sie uns mit den öffentlichen Verkehrsmitteln besuchen möchten, nehmen Sie bitte ab dem Hauptbahnhof die Straßenbahn-Linien 1,3,4 oder 5 und steigen Sie an der Haltestelle Paradeplatz direkt in Kanzleinähe aus.
Kontakt
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